Im Gemeindeteil Neubrunn stehen elf erschlossene Baugrundstücke zum Verkauf.
Der Grundstückspreis liegt bei 160 €/m² (Herstellungskosten Entwässerung und Wasserversorgung sind enthalten).
Interessenten werden gebeten, dem Markt Neubrunn das vollständig ausgefüllte Formular für den jeweiligen Bauplatz unter bauverwaltung@neubrunn.de bis spätestens 06.04.2026 zukommen zu lassen.
Verkaufsbedingungen
- Bauverpflichtung von 3 Jahren ab Kaufdatum für ein Wohnhaus für eigene Wohnzwecke
- Nutzungsüberlassung einer Einliegerwohnung an Dritte wird gestattet.
- Rückfallklausel an den Markt Neubrunn, wenn diese Vorgaben nicht erfüllt werden.
- Weiterveräußerung des Grundstückes, weil die Errichtung des Bauwerks oder dessen Eigennutzung unmöglich wird – Veränderung der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse, mit Zustimmung des Marktes Neubrunn möglich. Wobei kein Gewinn erzielt werden darf. Abhängig machen kann der Markt Neubrunn den Weiterverkauf von einer Erhöhung des Kaufpreises um 13,00 €/m², welche durch den Markt Neubrunn bei Veräußerung abgeschöpft werden.
- Bei Rückübereignung hat der Erwerber in gleicher Weise wie Veräußerer für Rechts- und Sachmängel Gewähr zu leisten. Als Gegenleistung besteht der Anspruch auf Erstattung der vereinbarten Gegenleistungen und aller darüber hinaus etwa noch erbrachten Erschließungs- und Anliegerkosten, und zwar alles ohne Zinsen. Auf dem Grundstück angefangene oder fertiggestellte Gebäude werden nur entschädigt, wenn der Veräußerer bei einer etwaigen Weiterveräußerung dafür neben dem dann aktuellen Preis für Grund und Boden einen zusätzlichen Preis erhält.
- Das Rückübereignungsrecht des Marktes Neubrunn (Veräußerer) im Falle der Nichterfüllung der Bauverpflichtung ist unbefristet, das Rückübereignungsrecht bei Weiterveräußerung oder Nutzungsüberlassung endet nach Ablauf von 5 Jahren ab der Bezugsfertigkeit des Wohnheimes.
- Zur Sicherung der bedingten Rückübereignung erfolgt die Eintragung einer Eigentumsvormerkung im Grundbuch.
- Kaution zum Schutz der Gehsteige, Pflasterflächen und Rand- bzw. Leistensteine in Höhe von 1.600,00 €. Diese wird zinslos nach Beendigung des Bauvorhabens zurückerstattet, soweit diese nicht benötigt wird. Eingetretene Schäden werden mit der Kaution verrechnet, Schäden welche über die Kaution hinausgehen, hat der Erwerber ebenfalls zu tragen.
- Verpflichtung zur Realisierung versickerungsfördernder Maßnahmen:
- Verpflichtung der Abwasserbeseitigung gemäß Hinweis 9.3 im Bebauungsplan.
- Errichtung des in der Entwässerungssatzung geforderten Kontrollschachtes für die Einleitung von Niederschlagswasser und Abwasser aus dem Grundstück wird vom Erwerber auf seine Kosten errichtet. Bis zum Kontrollschacht sind die Leitungen für Niederschlagswasser bzw. Fremdwasser getrennt zu führen.
- Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung 2.600,00 €. Nachbesserungsfrist sechs Wochen. Die Vertragsstrafe wird der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen.
- KB-03 Wasserleitung
- KB-02 Kanal
- Lageplan
- Bewerbung 3158_11
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