Allgemeinverfügung nach § 6 Abs. 10 Satz 1 Düngeverordnung

13. Oktober 2022: Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erlässt für die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft eine Allgemeinverfügung.

"Die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff, ausgenommen Festmist von Huftieren oder Klauentieren oder Komposte, wird abweichend von § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 2 Düngeverordnung

auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau bei einer Aussaat bis zum Ablauf des 15. Mai 2022

wie folgt verschoben:

für den Landkreis Würzburg

auf Flächen, die nicht durch § 1 Abs. 1 der Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) vom 22.12.2020 als mit Nitrat belastetet ausgewiesen wurden:

vom 15. November 2022 bis einschließlich 14. Februar 2023."

Die Allgemeinverfügung finden Sie im Anhang.