Allgemeinverfügung nach § 6 Abs. 10 Satz 1 Düngeverordnung
"Die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff, ausgenommen Festmist von Huftieren oder Klauentieren oder Komposte, wird abweichend von § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 2 Düngeverordnung
auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau bei einer Aussaat bis zum Ablauf des 15. Mai 2022
wie folgt verschoben:
für den Landkreis Würzburg
auf Flächen, die nicht durch § 1 Abs. 1 der Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) vom 22.12.2020 als mit Nitrat belastetet ausgewiesen wurden:
vom 15. November 2022 bis einschließlich 14. Februar 2023."
Die Allgemeinverfügung finden Sie im Anhang.