Ausgabe von FFP2-Masken an pflegende Angehörige

26. Januar 2021: In der Presse wurde veröffentlicht, dass die Kommunen FFP2-Masken an "Bedürftige" und pflegende Angehörige verteilen.

Hierzu gab es eine Änderung:

Bedürftige sind nach Vorgabe des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege grundsätzlich Empfänger von Grundsicherungsleistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt) sowie Obdachlose und Nutzer von Tafeln.

Diese Berechtigten erhalten nun ihre Masken auf dem Postweg direkt nach Hause.

FFP2-Masken für pflegende Angehörige können in der Gemeinde abgeholt werden. Hier gelten die durch das Ministerium festgelegten Vorgaben:

  • Einmalig drei Schutzmasken erhält die Hauptpflegeperson.
  • Es ist das Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung vorzulegen, sowie die Eintragung der pflegenden Person.
  • Abholung der Masken in der Gemeindeverwaltung der pflegebedürftigen Person.