Stufenweise Öffnung des Rathauses Neubrunn

12. Mai 2020: Behördengänge nach Terminvereinbarung möglich

Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten können die Schutzabstände im Rathaus Neubrunn nur bedingt eingehalten werden. Deshalb ist nur eine stufenweise Öffnung des Verwaltungsgebäudes möglich.

Ab Mittwoch, 13.05.2020, sind Behördengänge im Rathaus zwar eingeschränkt möglich, die Eingangstür ist allerdings weiterhin verschlossen, so dass zuvor eine Terminvereinbarung mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern zu erfolgen hat.

Diese sind unter den auf der Homepage bzw. im Mitteilungsblatt veröffentlichten Telefonnummern erreichbar.

Die Bürgerinnen und Bürger werden nach wie vor dazu angehalten, nur dann persönlich im Rathaus zu erscheinen, wenn die Angelegenheit nicht telefonisch oder schriftlich geregelt werden kann.

Durch die stufenweise Vorgehensweise soll vermieden werden, dass sich zu viele Personen gleichzeitig in den Behördenräumen befinden, um die gültigen Abstandsregeln von mindestens 1,5 Metern einhalten zu können.

Wann eine generelle Öffnung ohne vorherige Terminvereinbarung möglich sein wird, werden wir entsprechend mitteilen.

Das Tragen einer Schutzmaske („Community-Masken“) ist für die Besucherinnen und Besucher im Rathaus Pflicht. Zudem wird gebeten, von den Desinfektionsspendern, die im Gebäude verteilt sind, Gebrauch zu machen.