Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter

10. Dezember 2021: Allgemeinverfügung des Landratsamtes Würzburg zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwecken

Nähere Details entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Würzburg zur Einhaltung von Biosicherheits-maßnahmen in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwecken nach der Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen („Tiergesundheitsrecht“) i.V.m. der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) und dem Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz) im Landkreis Würzburg