Landratsamt Würzburg untersagt das Entnehmen von Wasser aus Gewässern zweiter und dritter Ordnung (Bächen, Seen, usw.)

13. August 2022: Das Landratsamt Würzburg untersagt das Entnehmen von Wasser aus Gewässern zweiter und dritter Ordnung (alle Bäche, Seen, usw.) per Allgemeinverfügung (gültig ab Samstag, 13. August 2022) im gesamten Landkreis Würzburg. Grund sind die langanhaltende Trockenheit und der niedrige Wasserstand. Weitere Informationen und Hintergründe sowie die Allgemeinverfügung entnehmen Sie bitte dem Anhang.